Informationen nach Artikel 8 FIDLEG

Kundeninformation der Golding Capital Partners GmbH nach Artikel 8 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) für Kunden in der Schweiz

 

Information über den Finanzdienstleister

Der Finanzdienstleister ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 138005, und hat seinen Geschäftssitz in der Einsteinstraße 172, D-81677 München. 

Er erbringt Finanzdienstleistungen im Bereich der alternativen Anlageklassen Private Equity, Private Debt und Infrastruktur und ist in der Liste der zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitute bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit einer Erlaubnis nach § 15 deutsches Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zur Erbringung der Anlagevermittlung und Anlageberatung eingetragen. Anschrift: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, D-60439 Frankfurt am Main. Der Finanzdienstleister ist nicht befugt, sich bei der Erbringung der Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen.

Der Finanzdienstleister verfügt insoweit nicht über eine Bewilligung als Bank, Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitung oder Wertpapierhaus.

 

Information über die Finanzdienstleistung

Der Finanzdienstleister erbringt außerhalb der Unternehmensgruppe lediglich Finanzdienstleistungen nach Artikel 3 Buchstabe c Ziffern 1 und 2 Finanzdienstleistungsgesetz, also den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten und die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegen-stand haben (Anlagevermittlung). Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes beratungsfreies Geschäft. Der Finanzdienstleister gibt keine persönlichen Empfehlungen an die Kunden ab, die sich auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Kunden stützen oder als für den Kunden geeignet dargestellt werden. Die Finan-zinstrumente werden insbesondere lediglich als für eine Kundengruppe und nicht für einen konkreten Kunden geeignet dargestellt.

Eine Angemessenheits- und Eignungsprüfung wird durch den Finanzdienstleister deshalb nicht durchgeführt.

Die vom Finanzdienstleister erbrachten Finanzdienstleistungen beziehen sich ausschließlich auf das Angebot von Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen nach luxemburgischem Recht, die von einem Verwalter von Kollek-tivvermögen innerhalb der Unternehmensgruppe verwaltet werden. Kunden erhalten ausführliche Informatio-nen über diese Finanzinstrumente, die insbesondere die im Finanzdienstleistungsgesetz gegenüber der Kun-dengruppe vorgeschriebenen Informationen und allen voran auch die Anlagestrategie sowie die Chancen und Risiken umfassen. 

Alle Informationen zu den Finanzinstrumenten sind beim Finanzdienstleister oder dem Verwalter von Kollektivvermögen kostenlos erhältlich. 

Die mit den Kunden vereinbarte Finanzdienstleistung umfasst insoweit weder nach Artikel 3 Buchstabe c Ziffer 3 Finanzdienstleistungsgesetz die Verwaltung von Finanzinstrumenten (Vermögensverwaltung) noch nach Artikel 3 Buchstabe c Ziffer 4 Finanzdienstleistungsgesetz die Erteilung von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung). Der Finanzdienstleister nimmt auch keine Anlageentscheide vor. Die Anlageentscheide werden vom Kunden selbst getroffen.

Der Finanzdienstleister garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg der getätigten Investition.

 

Kundensegmentierung

Der Finanzdienstleister erbringt die Finanzdienstleistungen nur gegenüber qualifizieren Anlegern nach Artikel 10 Absatz 3 Kollektivanlagengesetz (KAG), insbesondere professionellen Kunden nach Artikel 4 Absatz 3 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Darüber hinaus erbringt der Finanzdienstleister die Finanzdienstleistungen im Einzelfall ebenfalls gegenüber privaten Anlagestrukturen, die für vermögende Privatkunden errichteten wurden, soweit diese erklärt haben, als professionelle Kunden gelten zu wollen (Opting-out).

Professionelle Kunden verfügen über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand und sind insoweit in der Lage, ihre Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die damit einhergehenden Risiken zu verstehen. Im Vergleich zu Privatkunden ist der Anlegerschutz bei diesen Kundengruppen deshalb eingeschränkt. Umfang und inhaltliche Tiefe der Beschreibung der Finanzinstrumente und die sprachliche Darstellung richten sich nach dem zu erwartenden Kenntnisstand und dem Fachwissen dieser Kundengruppe.

Eine Unterrichtung des Kunden über die vom Finanzdienstleister vorgenommene Einstufung erfolgt grundsätzlich nicht und nur dann, wenn die Einstufung des Unternehmens nicht mit der Einstufung übereinstimmt, welche der Kunde im Zeichnungsschein des Finanzinstruments selbst trifft.

 

Information über die Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind stets mit Risiken verbunden. Dies gilt auch für die vom Finanzdienstleister angebotenen Finanzinstrumente. Eine Investition in die von dem Finanzdienstleister angebotenen Finanzinstrumente stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, die neben Chancen auf Erträge auch Risiken bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals beinhaltet. Eine Anlageentscheidung sollte ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Emissionsdokuments, je nach Rechtsform, des Gesellschaftsvertrags, der Satzung oder des Verwaltungsreglements, des Zeichnungsscheins und des jüngstem Anteilswert (Nettoinventarwert) sowie des letzten Jahresberichts getroffen werden. 

Die Wesensmerkmale und die Funktionsweise der vom Finanzdienstleister angebotenen Finanzinstrumente sowie die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden (Verlust-)Risiken und allfälligen Verpflichtungen und Kosten für die Kunden ergeben sich aus dem Emissionsdokument. 

 

Information über wirtschaftliche Bindungen 

Der Finanzdienstleister gehört zur Golding Capital Partners Gruppe (Webseite: www.goldingcapital.com). Es bestehen keine wirtschaftlichen Bindungen zu anderen Drittgesellschaften. 

 

Information über das berücksichtigte Marktangebot

Der Finanzdienstleister bietet ausschließlich von der Unternehmensgruppe verwaltete kollektive Kapitalanlagen an. Fremde Finanzinstrumente werden nicht berücksichtigt.

 

Kostentransparenz

Der Finanzdienstleister erhebt im Rahmen der Anlagevermittlung keine eigenen Gebühren direkt vom Kunden. 

Die Finanzinstrumente haben regelmäßig die Verwaltungs- und Verwahrstellengebühren sowie Transaktionskosten und sonstige Auslagen und Gebühren im gesetzlichen und investmentvertraglichen Rahmen zu tragen. Ausführliche Informationen zu den Kosten erhalten die Kunden vor Geschäftsabschluss (ex-ante) über das Emissionsdokument, welches die Übersicht der Kosten und Nebenkosten des Finanzinstruments enthält. 

 

Ombudsstelle

Da der Finanzdienstleister seine Dienstleistungen ausschließlich an professionelle Kunden erbringt, ist der Finanzdienstleister nicht verpflichtet, sich einer Ombudsstelle anzuschließen und hat sich deshalb auch keiner angeschlossen.