Compliance
Strategie für die Ausübung von Stimmrechten
Die Ausübung von Stimmrechten auf Ebene der Anlagegegenstände, insbesondere als Gesellschafter, gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Golding-Fonds. Das Unternehmen kann, abhängig von den jeweils unmittelbar oder mittelbar kontrollierten Stimmrechten, Einfluss auf die Anlagegegenstände ausüben und insoweit die Interessen der Golding-Fonds und ihrer Anleger vertreten.
Golding Capital Partners stellt sicher, dass das Unternehmen rechtzeitig alle Informationen und Anfragen der Anlagegegenstände zur Ausübung von Stimmrechten erhält, es insbesondere alle maßgeblichen Kapitalmaßnahmen verfolgen kann. Das Unternehmen hat hierfür eine Postkorb-E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit den Anlagegenständen und deren Manager eingerichtet, die auch im Vertretungsfall eine zeitgerechte Bearbeitung gewährleistet.
Golding Capital Partners übt die Stimmrechte auf Ebene der Anlagegenstände grundsätzlich unmittelbar oder mittelbar aus. Das Unternehmen sieht davon insbesondere ab, wenn die damit verbundenen Kosten oder der damit verbundene Aufwand im Verhältnis zu dem Anteil der Stimmrechte und dem damit verbundenen möglicherweise nur geringen Einfluss auf die Anlagegegenstände unangemessen hoch sind und kein Nachteil für die Interessen der Golding-Fonds und ihrer Anleger zu erwarten ist.
Golding Capital Partners entscheidet über die Ausübung von Stimmrechten für jeden Golding-Fonds unabhängig und allein anhand objektiver Gründe, welche insbesondere auch die Anlageziele und Anlagepolitik des jeweiligen Golding-Fonds und die Leitlinie des Unternehmens zu nachhaltigem und verantwortlichem Investieren berücksichtigen, sowie unabhängig von den Interessen Dritter und unter Berücksichtigung der Integrität des Marktes. Soweit Golding Capital Partners die Stimmrechte nicht selbst, sondern über einen Bevollmächtigten ausübt, erteilt das Unternehmen entsprechende Weisungen. Vollmachten zur Ausübung von Stimmrechten werden grundsätzlich nur jeweils im Einzelfall erteilt.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten kann grundsätzlich kein Mitglied der Geschäftsführung alleine Entscheidungen über eine Ausübung von Stimmrechten treffen. Mitglieder der Geschäftsführung, die einen Interessenkonflikt haben, sind – unabhängig, ob es sich um entgegenstehende persönliche oder anderweitige Interessen handelt – von der Entscheidung ausgeschlossen.
Soweit die Regelungen der Anlagegegenstände einen Einfluss vorsehen, berücksichtigt Golding Capital Partners die folgenden konkretisierenden Leitlinien zur Ausübung von Stimmrechten:
Leitungsorgan: Golding Capital Partners legt Wert darauf, dass die Mitglieder des Leitungsorgans sachkundig und zuverlässig sind und unterstützt eine verantwortungsbewusste, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung.
- Geschäftsbericht · Golding Capital Partners legt Wert darauf, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Anlagegegenstandes vermittelt und dies von einem Abschlussprüfer ohne Einschränkungen testiert wurde.
- Wirtschaftsprüfer · Golding Capital Partners legt Wert darauf, dass die Wirtschaftsprüfer unabhängig sind und die Vergütung angemessen ist sowie die erforderliche Transparenz gewährleistet ist.
Golding Capital Partners überprüft regelmäßig, ob diese Strategie für die Ausübung von Stimmrechten noch wirksam und angemessen ist.