Risikohinweise
Wesentliche Risiken
Keine Rendite- bzw. Ertragsgarantie
Die Rendite bzw. Erträge eines Fonds sind von einer positiven Wertentwicklung der Vermögenswerte abhängig, in die das Fondsvermögen investiert wird. Die Höhe der Ausschüttungen und der Verkehrswert der Anteile eines Fonds können daher entsprechend der Wertentwicklung der Vermögenswerte des Fonds sinken oder steigen und es kann nicht garantiert werden, dass ein bestimmtes Rendite- bzw. Ertragsziel tatsächlich erreicht wird oder überhaupt positive Renditen oder Erträge erzielt werden.
Investitionsrisiko · »Blind-Pool«-Risiko
Bis zum letzten Zeichnungsschluss wird ein Fonds noch nicht bzw. noch nicht vollumfänglich an den Zielinvestments beteiligt sein (sogenannter „Blind Pool“). Die Anleger müssen deshalb davon ausgehen, dass der Fonds zum Zeitpunkt der Annahme seiner Zeichnungsverpflichtung noch Investitionen in geeignete Zielinvestments tätigen muss. Der Fonds konkurriert bei seinen Investitionen jedoch mit anderen Gesellschaften, Finanzinstitutionen und institutionellen Anlegern. Es kann nicht zugesichert werden, dass der Fonds geeignete Zielinvestments in ausreichendem Umfang findet. Insbesondere auch bei einem seit der Gründung des Fonds geänderten makroökonomischen Umfeld und/oder sich ändernden Marktbedingungen kann keine Gewähr übernommen werden, dass geeignete Vermögenswerte identifiziert werden. Dies kann zu einem Ausbleiben bzw. einer Reduktion von Investitionen des Fonds in geeignete Zielinvestments und letztlich zu geringeren absoluten Ausschüttungen aus den Anlagen des Fonds führen.
Risiko in Bezug auf mangelnde Diversifikation
Für einen Fonds wird gegebenenfalls nur eine begrenzte Anzahl von Investitionen vorgenommen. Folglich kann das unterdurchschnittliche Ergebnis nur eines Zielinvestments den durchschnittlichen Ertrag des Fonds empfindlich mindern. Darüber hinaus können die von dem Fonds gehaltenen Zielinvestments dieselben Risikofaktoren aufweisen, so dass der Eintritt dieser Risikofaktoren weitreichende negative Einflüsse auf die gesamte Wertentwicklung des Fonds haben kann.
Kostenrisiko
Die Kosten für den Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung des Fondsvermögens können höher ausfallen als geplant, etwa, wenn neue Arten von Kosten hinzukommen oder aber geplante oder bekannte Kosten die erwarteten Beträge übersteigen.
Zinsänderungsrisiko
Soweit ein Fonds unmittelbar oder mittelbar in Fremdkapitalinstrumente investiert, ist er einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn die Beteiligungsstrukturen der Investitionen über Fremdkapitalinstrumente strukturiert werden. Steigt das Marktzinsniveau oder der individuelle Zinssatzaufschlag des Schuldners (sogenannter „Spread“), kann der Wert dieser Instrumente sinken.
Fremdwährungsrisiko
Soweit ein Fonds Vermögenswerte in einer von der Referenzwährung bzw. der Berechnungswährung des Fonds bzw. der jeweiligen Anteilsklasse abweichenden Fremdwährung hält, ist er einem Währungsrisiko ausgesetzt. Eine eventuelle Abwertung der Fremdwährung gegenüber der Referenz- bzw. Berechnungswährung führt dazu, dass der Wert der auf Fremdwährung lautenden Vermögenswerte sinkt.
Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Nachhaltigkeitsrisiken können einen Einfluss auf den Verkehrswert und Zahlungsfähigkeit der unmittelbar und mittelbar über Beteiligungsstrukturen vom jeweiligen Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände und damit auf die Rendite eines Fonds haben. Dies kann zu Abschreibungen ggf. sogar bis hin zum Totalverlust führen.
Risiko von Absicherungsgeschäften
Soweit ein Fonds Geschäfte tätigt, die (derivative) Finanzinstrumente zur Absicherungszwecken zum Gegenstand haben, stehen den Gewinnchancen regelmäßig hohe Verlustrisiken gegenüber, die sich erhöhen können, wenn zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Absicherungsgeschäften Kredite in Anspruch genommen werden.
Fungibilität der Anteile eines Fonds
Die Anteile eines Fonds können nicht zurückgegeben werden. Sie werden typischerweise auch nicht öffentlich gehandelt und können daher während der Dauer der Beteiligung regelmäßig nur mit erheblichen Abschlägen auf die Verkehrs- und/oder Buchwerte veräußert werden.
Es ist nicht sichergestellt, dass sich ein angemessener Markt für die Anteile eines Fonds entwickelt. Es muss daher von einer langfristigen Kapitalbindung ausgegangen werden und es darf nicht damit gerechnet werden, dass die Anteile eines Fonds bei drohenden Verlusten bzw. negativer Wertentwicklung rechtzeitig und noch werthaltig auf Dritte übertragen werden können.
Marktpreis- und Adressausfallrisiko der Anteile eines Fonds | Risiko des Totalverlustes
Die Verkehrswerte der Anteile eines Fonds können hinsichtlich geänderter makroökonomischer Einflussfaktoren und/oder anderer sich ändernder Marktbedingungen erheblichen Schwankungen unterliegen. Darüber hinaus können diese Einflussfaktoren dazu führen, dass ein Fonds zahlungsunfähig bzw. überschuldet wird. Diese Einflussfaktoren können somit dazu führen, dass die Anteile eines Fonds teilweise oder vollständig abgeschrieben werden müssen, sofern die Verkehrswerte nachhaltig gemindert sind. Die Beteiligung an einem Fonds ist deshalb nur für Anleger geeignet, die bei unerwartet negativer Entwicklung einen entstehenden Verlust, bis hin zum Totalverlust, hinnehmen könnten. Aufgrund der geplanten Diversifizierung des Anlageportfolios des Fonds tritt ein Totalverlust jedoch erst ein, wenn der weit überwiegende Teil der direkt bzw. indirekt gehaltenen Vermögenswerte abgeschrieben werden muss.
Risiko der fehlenden Einflussmöglichkeiten auf die Manager der Vermögenswerte
Die Anleger sind nicht direkt an den Vermögenswerten beteiligt und haben deshalb keine bzw. nur sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf deren Manager. Darüber hinaus kann auch ein Fonds als ein nicht mit der Geschäftsführung betrauter Minderheitsgesellschafter oder Kreditgeber der Vermögenswerte nur beschränkt Einfluss auf deren Manager nehmen.
Die Anleger und der Fonds können also weder unmittelbar noch mittelbar entscheidenden Einfluss auf die Entscheidungen der Manager der Vermögenswerte nehmen. Falsche Entscheidungen der Manager können zu Verlusten der Vermögenswerte bzw. des Fonds, insbesondere auf Grund des Ausbleibens bzw. der Reduktion von Ausschüttungen der Zielinvestments und/oder einer Reduktion bzw. einem Ausbleiben von Erlösen aus der Veräußerung der Gesellschaftsanteile oder sonstigen Vermögensrechte an den Zielinvestments, führen und somit letztlich eine Reduktion bzw. Ausbleiben von Ausschüttungen des Fonds an seine Anleger nach sich ziehen.
Allgemeines steuerliches Risiko
Nachdem ein Fonds bis zum letzten Zeichnungsschluss noch nicht bzw. noch nicht vollumfänglich an Zielinvestments beteiligt ist, können die steuerlichen Auswirkungen nicht abschließend beurteilt werden. Der Fonds prüft diese steuerlichen Auswirkungen vor einer Investition in ein Zielinvestment sorgfältig in Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die zuständige Finanzverwaltung in Luxemburg oder in dem jeweiligen Land des Zielinvestments (Investitionsland) zu einer hiervon abweichenden Einschätzung kommt. Die steuerliche Beurteilung einer Investition, insbesondere in Bezug auf die Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Finanzverwaltung, kann sich bis zur Festsetzung der Besteuerungsgrundlage sowie der endgültigen Höhe des steuerlichen Ergebnisses darüber hinaus auch ändern, unter Umständen auch rückwirkend. Dies kann zu höheren steuerlichen und abgabenrechtlichen Belastungen des Vermögenswerts, des Fonds und/oder des Anlegers führen.