Compliance
Hinweisgeberstelle
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Wenngleich die Hinweisgeberrichtlinie und die nationalen Umsetzungsgesetze an unseren Standorten nur Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften vom Anwendungsbereich umfasst sehen, begrüßt Golding Capital Partners ausdrücklich jede Meldung über ein Fehlverhalten, wie beispielswiese ein Verdacht auf Geldwäsche, Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Pflichten oder auch unethisches und strafbares Verhalten, welche das Unternehmen, seine Mitarbeiter oder Geschäftspartner betrifft.
Für eine Meldung sollten begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, vorliegen. Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist ausdrücklich verboten und kann zu rechtlichen Konsequenzen für den Hinweisgeber führen.
Wie kann eine Meldung eingereicht werden?
Hinweise können jederzeit an Golding Capital Partners gerichtet werden. Es bedarf hierfür keiner bestimmten Form. Golding Capital Partners hat an den Standorten in Deutschland und Luxemburg eine interne Meldestelle eingerichtet, die unter folgenden Kontaktdaten erreichbar sind:
Golding Capital Partners GmbH · Hinweisgeberstelle
Einsteinstraße 172 · D-81677 München
E-mail: whistleblower@goldingcapital.com
und
Golding Capital Partners (Luxembourg) S.A, · Hinweisgeberstelle
6, avenue Marie-Thérèse · L-2132 Luxemburg
E-mail: whistleblower_lux@goldingcapital.com
Hinweise sollen eine umfassende und präzise Beschreibung des zugrundeliegenden Sachverhalts, alle relevanten Unterlagen, welche die Nachvollziehbarkeit und Glaubhaftigkeit der Meldung zu untermauern, und eine kurze Erläuterung zu dem Verstoße gegen rechtliche Vorschriften sowie, soweit die Meldung nicht anonym abgegeben werden soll, Name und Kontaktdaten des Hinweisgebers enthalten.
Wie ist der Ablauf des Meldeverfahrens?
Der Hinweisgeber erhält, soweit die Meldung nicht anonym abgegeben wurde, nach Eingang der Meldung zeitnah eine schriftliche oder elektronische Eingangsbestätigung sowie Name und Kontaktdaten der Person, die für die Bearbeitung des Hinweises zuständig ist. An die benannte Person kann sich der Hinweisgeber während des gesamten Meldeverfahrens wenden. Golding Capital Partners hat sich das Ziel gesetzt, Meldungen innerhalb von drei Monaten zu beantworten. Wir bitten um Verständnis, dass eine Rückmeldung nur eingeschränkt erfolgen kann, soweit dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen berührt oder die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, beeinträchtigt werden.
Hat der Hinweisgeber Nachteile zu befürchten?
Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Darüber hinaus sichert Golding Capital Partners zu, dass dem Hinweisgeber durch das Unternehmen keine Nachteile entstehen (die sogenannten Repressalien) oder Nachteile angedroht werden, auch wenn sich herausstellen sollte, dass kein Verstoß gegen Rechtsvorschriften vorlag, vorausgesetzt der Hinweisgeber hatte zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme, dass die von ihm gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.
Welche weiteren Möglichkeiten der Meldung gibt es?
Hinweise können auch bei der staatlich eingerichteten externen Meldestelle gemeldet werden, insbesondere, wenn der Hinweisgeber keine (zufriedenstellende) Rückmeldung vom Unternehmen erhalten hat. Nähere Informationen finden sich auf den Webauftritten der Aufsichtsbehörden, insbesondere
der luxemburgischen Finanzaufsicht
Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten?
Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus im Rahmen Ihrer Meldung angeben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Ihren Namen und Ihre Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie alle Angaben, die Sie im Rahmen der Meldung freiwillig machen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist im Rahmen des Meldeverfahrens zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen mindestens sechs Jahre gespeichert und anschließend grundsätzlich gelöscht.