Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten

Golding Capital Partners hat Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten festgelegt, in denen bestimmt ist, unter welchen Umständen Interessenkonflikte auftreten können, die den Interessen der verwalteten Fondsgesellschaften und deren Anleger sowie den Interessen anderer Kunden – kurz den Kundeninteressen – schaden können und welche Maßnahmen getroffen werden, um diese Interessenkonflikte zu bewältigen.

Ermittlung von Interessenkonflikten

Golding Capital Partners hat die Sachverhalte ermittelt, bei denen Interessenkonflikte zwischen dem Unter-nehmen selbst einschließlich seiner Führungskräfte, Mitarbeiter und der mit diesem direkt oder indirekt ver-bundenen Personen und Unternehmen und seinen Kunden sowie zwischen seinen Kunden vorliegen oder entstehen und die den Kundeninteressen erheblich schaden könnten. 

Interessenkonflikte können insbesondere folgende Ursachen haben:

  • Golding Capital Partners erhält von den verwalteten Fondsgesellschaften und den weiteren Mandaten direkt oder indirekt eine Vergütung für Finanzdienstleistungen.
  • Golding Capital Partners führt im Rahmen der Finanzdienstleistungen Geschäftsbeziehungen zu Fondsmanagern der Anlagegegenstände.
  • Es finden Transaktionen zwischen den von Golding Capital Partners verwalteten Fondsgesellschaften statt. 
  • Die Mitarbeiter nehmen gleichzeitig Funktionen in anderen Unternehmen wahr (beispielweise im Leitungsorgan der verwalteten Fondsgesellschaften).
  • Die Mitarbeiter erlangen Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind.
  • Die Mitarbeiter führen private Geschäfte in Anlagegegenstände durch.
  • Die Mitarbeiter erhalten eine erfolgsabhängige Vergütung. 
  • Die Mitarbeiter erhalten Geschenke und andere Zuwendungen.

Maßnahmen zur Bewältigung von Interessenkonflikten

Golding Capital Partners hat angemessene Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zu erkennen und eine Beeinträchtigung von Kundeninteressen zu vermeiden. Die Maßnahmen sind so ausgestaltet, dass die Mitarbeiter Tätigkeiten, bei denen Interessenkonflikte auftreten und Kundeninteressen beeinträchtigt werden könnten, angemessen ausführen können. Golding Capital Partners erwartet von den Mitarbeitern, dass diese sich im Einzelfall um eine Vermeidung von Interessenkollisionen bemühen und die Finanzdienstleistungen stets unter der gebotenen Wahrung des Kundeninteresses ausführen.

Golding Capital Partners hat insbesondere folgende Maßnahmen getroffen:

  • Sicherstellung einer Funktions- und Aufgabentrennung.
  • Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen (sogenannte „Chinese Walls“).
  • Festlegung einer leistungsgerechten Vergütungsstruktur.
  • Festlegung transparenter Gebührenstrukturen der Fondsgesellschaften. 
  • Festlegung transparenter Regelungen für die Allokation von Anlagegegenständen. 
  • Festlegung transparenter Regelungen für Transaktionen zwischen den verwalteten Fondsgesellschaften (sogenannte „Cross Fund Deals“).
  • Festlegung transparenter Regelungen für die Ausübung von Stimmrechten. 
  • Verhaltensregeln für private Geschäfte der Mitarbeiter und deren Überwachung. 
  • Verhaltensregeln für die Annahme und Gewährung von Geschenken und anderen Zuwendungen. 
  • Verhaltensregeln, die Finanzdienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kunden zu erbringen (sogenannte „Wohlverhaltensregeln“).
  • Einrichtung eines internen Kontrollsystems. 
  • Bestellung eine Compliance-Beauftragten.
  • Einrichtung eines Beschwerdemanagements.
  • Einrichtung einer Hinweisgeberstelle. 
  • Sorgfältige Personalauswahl und -schulung. 

Offenlegung von Interessenkonflikten

Golding Capital Partners legt die allgemeine Art und Herkunft der Interessenkonflikte gegenüber den Kunden offen, soweit die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen zu vermeiden. Die Unterrichtung soll dem Kunden ermöglichen, eine Entscheidung auf informierter Grundlage zu treffen.

Bei den folgenden Interessenkonflikten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um Interessenkonflikte vollumfänglich zu bewältigen:

  • Golding Capital Partners erhält für die Anlagevermittlung branchenüblich keine Vergütung von den Anlegern. Das Unternehmen wird allerdings von den verwalteten Fondsgesellschaften für Verwaltungs-, Beratungs- und andere Dienstleistungen vergütet. Diese Vergütung ist unmittelbar oder mittelbar von der Höhe des Fondsvolumens abhängig.
  • Die mit der Anlagevermittlung betrauten Mitarbeiter erhalten eine variable Vergütung in der Form von Tantiemen oder Bonuszahlungen, welche nicht ausschließlich, jedoch auch unter Berücksichtigung der vereinbarten Vertriebsziele festgelegt wird.