Golding Capital Partners hat Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten festgelegt, in denen bestimmt ist, unter welchen Umständen Interessenkonflikte auftreten können, die den Interessen der verwalteten Fondsgesellschaften und deren Anleger sowie den Interessen anderer Kunden – kurz den Kundeninteressen – schaden können und welche Maßnahmen getroffen werden, um diese Interessenkonflikte zu bewältigen.
Golding Capital Partners hat die Sachverhalte ermittelt, bei denen Interessenkonflikte zwischen dem Unter-nehmen selbst einschließlich seiner Führungskräfte, Mitarbeiter und der mit diesem direkt oder indirekt ver-bundenen Personen und Unternehmen und seinen Kunden sowie zwischen seinen Kunden vorliegen oder entstehen und die den Kundeninteressen erheblich schaden könnten.
Interessenkonflikte können insbesondere folgende Ursachen haben:
Golding Capital Partners hat angemessene Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zu erkennen und eine Beeinträchtigung von Kundeninteressen zu vermeiden. Die Maßnahmen sind so ausgestaltet, dass die Mitarbeiter Tätigkeiten, bei denen Interessenkonflikte auftreten und Kundeninteressen beeinträchtigt werden könnten, angemessen ausführen können. Golding Capital Partners erwartet von den Mitarbeitern, dass diese sich im Einzelfall um eine Vermeidung von Interessenkollisionen bemühen und die Finanzdienstleistungen stets unter der gebotenen Wahrung des Kundeninteresses ausführen.
Golding Capital Partners hat insbesondere folgende Maßnahmen getroffen:
Golding Capital Partners legt die allgemeine Art und Herkunft der Interessenkonflikte gegenüber den Kunden offen, soweit die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen zu vermeiden. Die Unterrichtung soll dem Kunden ermöglichen, eine Entscheidung auf informierter Grundlage zu treffen.
Bei den folgenden Interessenkonflikten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um Interessenkonflikte vollumfänglich zu bewältigen:
Die mit der Anlagevermittlung betrauten Mitarbeiter erhalten eine variable Vergütung in der Form von Tantiemen oder Bonuszahlungen, welche nicht ausschließlich, jedoch auch unter Berücksichtigung der vereinbarten Vertriebsziele festgelegt wird.