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Neue Spielräume für Infrastrukturinvestitionen von Pensionskassen und berufsständigen Versorgungswerken

Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II sieht wichtige Neuerungen in der Anlageverordnung vor: Die Einführung einer eigenständigen 5-prozentigen Mischungsquote für Infrastrukturinvestments würde Pensionskassen und Versorgungswerken neue Spielräume bei der Kapitalanlage ermöglichen und die überlasteten Risikokapital- und Beteiligungskapitalquoten entlasten.
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Lutz Boxberger, Head of Product Solutions Legal & Tax

Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II sieht wichtige Neuerungen in der Anlageverordnung vor: Die Einführung einer eigenständigen 5-prozentigen Mischungsquote für Infrastrukturinvestments würde Pensionskassen und Versorgungswerken neue Spielräume bei der Kapitalanlage ermöglichen und die überlasteten Risikokapital- und Beteiligungskapitalquoten entlasten.

Durch die neue Anlageverordnung soll ja nicht nur die längst überfällige eigenständige Mischungsquote für Infrastruktur ohne Anrechnung auf die bisherigen Mischungsquoten etabliert, sondern auch die Risikokapitalquote von 35 auf 40 Prozent angehoben werden, was ein großer Schritt zu bundesweit kohärenten Rahmenbedingungen für die Anlage von Versorgungswerken darstellen würde. Es bleibt zu hoffen, dass trotz Ende der Ampelkoalition das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann.

Lutz Boxberger, Head of Product Solutions Legal & Tax

 

Die geplante Infrastrukturquote schafft Investoren dringend erforderliche zusätzliche Spielräume, da während der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre die Beteiligungsquote vieler Versorgungswerke nahezu ausgeschöpft wurde. Gleichzeitig signalisiert der Gesetzgeber aufgrund klammer Haushaltslage ein klares Interesse daran, privates Kapital für die dringend benötigten Infrastrukturmaßnahmen zu mobilisieren.

Lesen Sie in der neuen Ausgabe von Institutional Money 4/2024, welche Chancen die neue Regelung für Anleger bietet, welche Herausforderungen bestehen und warum unser Regulierungsexperte Lutz Boxberger die Entwicklungen als richtungsweisend bewerten.

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Susanne Stolzenburg

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